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Seit 1987 erstellen wir technische Dokumentation für den Sondermaschinen- und Anlagenbau. In dieser Tradition verbürgt sich bereits die zweite Generation für unsere kundenorientierte Dienstleistung. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Flexibilität, um den ständig wachsenden Anforderungen an technische Dokumentation gerecht zu werden. Ansprechende Dokumentation schafft Vertrauen und Sicherheit bei Ihren Kunden.

 

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nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Auftragnehmerin (im Weiteren: AN) und der Auftraggeberin (im Weiteren AG) und für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, also auch für künftige Aufträge.

2. Leistungen der AN

Die AN bietet folgende Dienstleistungen aus dem Bereich der technischen Dokumentation an:

– Formulierungen und Erstellen von Betriebsanleitungen
– Redigieren, Aktualisieren und Überarbeiten von Betriebsanleitungen
– Selektion der Fremdherstellerdokumentationen
– Organisation und Weiterverarbeitung von Übersetzungen im Bereich Betriebsanleitungen
– Entwicklung von Dokumentation-Konzepten
– Produktion und Archivierung technischer Unterlagen und Betriebsanleitungen auf elektronischen Medien
– Druck technischer Unterlagen und Betriebsanleitungen

Inhalt und Umfang der konkreten Leistungspflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der AN und der AG ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. der jeweiligen Leistungsbeschreibung der AG in Verbindung mit diesen AGBs.

3. Leistungspflichten der AG

Vergütung
Die von der AG zu zahlende Vergütung für die von der AN erbrachten Leistungen ergibt sich aus der auftragsbezogenen individuellen Preisvereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Transport- und Verpackungskosten von der AG zu tragen. Zusätzlich ist von der AG die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu zahlen.

Zahlung der Vergütung
Für die Zahlung der Vergütung gelten folgende Fälligkeitsdaten:
– Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
– Ist die AG in Verzug, ist die AN berechtigt, ab der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren und Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verlangen, mindestens jedoch 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertig gestellten Textmenge verlangt werden.

Der AG stehen gegen die Vergütungsansprüche der AN keine Aufrechnung- oder Zurückbehaltungsrechte zu, es sei denn, sie verfügt über einen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch.

Mitwirkungspflichten
Die AG hat der AN zu dem konkreten Auftrag dem für die Erstellung der Betriebsanleitung und/oder technischen Unterlagen zuständigen Mitarbeiter der AN den Zugang zu den im Betrieb der AG befindlichen und zu beschreibenden Anlagen zu ermöglichen. Die AG hat weiter Mitarbeiter ihres Unternehmens zu benennen, die als kompetenter Gesprächspartner für die AN zur Verfügung stehen und die AN mit allen erforderlichen Informationen versorgen können.

Die AG hat eine Risikobeurteilung hinsichtlich des zu beschreibenden Produktes durchzuführen und das in einer schriftlichen Dokumentation niedergelegte Ergebnis der Risikobeurteilung der AN zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nur, wenn einschlägige Vorschriften oder die Art des konkreten Auftrags es erfordern.

Des Weiteren obliegt es der AG, die AN mit allen für eine gesetzes- und vertragsgemäße Beschreibung des Produktes erforderlichen Informationen zu versorgen, wichtige produkt- und verfahrensspezifische Dokumente sowie die von der AN geforderten Informationen zur Verfügung zu stellen. Soweit die AN solche Dokumente und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, versichert die AG, dass diese Unterlagen frei von Schutzrechten Dritter sind und dass keine sonstigen Rechte bestehen, die die vertragsgemäße Nutzung durch die AN ausschließen oder einschränken. Falls Dritte dennoch Rechte geltend machen, werden sich die Vertragspartner hiervon gegenseitig unterrichten. Die AG unterstützt die AN bei der Abwehr solcher Rechte und stellt die AN von allen Nachteilen in diesem Zusammenhang frei.

Sollte die AG mit diesen Mitwirkungspflichten in Verzug kommen, ist die AN berechtigt, der AG zur Nachholung dieser Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu setzen, dass die AN den Auftrag kündigt, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird. Wenn die Mitwirkungshandlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, gilt der konkrete Auftrag als aufgehoben. In diesem Fall kann die AN einen ihrer geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen sowie eine angemessene Entschädigung verlangen. Eine weitergehende Haftung der AG wegen Verschuldens bleibt unberührt.

4. Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die AN, jedoch nicht vor Erfüllung der in § 3 genannten Mitwirkungspflichten der AG. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die fertig gestellte Betriebsanleitung und/oder technischen Unterlagen das Unternehmen der AN verlassen hat oder die Versandbereitschaft der AG mitgeteilt wurde.

Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die die AN, trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt, nicht abwenden konnte – gleichviel ob bei der AN oder bei ihrem Unterlieferanten eingetreten – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Hard- und/oder Software. Das gleiche gilt auch im Falle von Streik und Aussperrung. Die AN muss der AG solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Mitwirkungspflichten der AG voraus. Sollte die AG mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten in Verzug kommen, verlängert sich die Lieferfrist ohne weitere Ankündigung durch die AN um die Zeit, die die AG in Verzug war.

Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.

5. Gefahrenübergang und Versand

Der Versand erfolgt auf Wunsch und auf Kosten der AG, wenn nicht anders vereinbart, mit der Post. Auf Wunsch der AG wird auf ihre Kosten die Sendung durch die AN gegen Diebstahl, Bruch, Transport-Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

Mit der Auslieferung an den Versandbeauftragten der AN, spätestens jedoch mit der Aufgabe bei der Post, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der von der AN erstellten Betriebsanleitung und/oder technischen Unterlagen auf die AG unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt, ob Teillieferungen erfolgten oder die AN die Versandkosten oder den Transport übernommen hat.

Ist der Auftrag versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die AN nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf die AG über.

Den aus der Benutzung von Post, Telefon, Telex, Telefax, E-Mail und anderen Übermittlungsarten namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelung oder Doppelausfertigungen entstandenen Schaden trägt die AG, sofern die AN kein grobes Verschulden trifft.

6. Abnahme

Die Abnahme der von der AN erstellten Betriebsanleitung und/oder technischen Unterlagen gilt als erfolgt, wenn die AG der AN innerhalb einer Frist von 2 Wochen keine Gründe für die Verweigerung der Abnahme schriftlich spezifiziert.

7. Gewährleistung

Ist die von der AN gelieferte Betriebsanleitung und/oder technischen Unterlagen mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist der AN zunächst unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte der AG verpflichtet, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt der erste Versuch der Nachbesserung fehl, kann die AG der AN unter Bestimmung einer angemessenen Nachfrist nochmals zur Nachbesserung auffordern.

Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbare Mängel der von der AN gelieferten Betriebsanleitung und/oder technischen Unterlagen hat die AG innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Betriebsanleitung und/oder technischen Unterlagen durch das Transportunternehmen oder durch die AN schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbare Mängel hat die AG innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung (spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe der Betriebsanleitung und/oder technischen Unterlagen durch das Transportunternehmen oder die AN) schriftlich zu rügen.

Bei Versäumung dieser Rügefristen kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht mehr in Betracht. Ansprüche wegen Mängeln oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften der Betriebsanleitung und/oder technischen Unterlagen oder auf Zahlung von Schadenersatz gegen die AN verjähren auf jeden Fall 1 Jahr nach Übergabe der Betriebsanleitung und/oder technischen Unterlagen durch das Transportunternehmen oder die AN. Die Verpflichtungen aus den §§ 377, 381 Abs. 2 HGB werden hierdurch nicht berührt.

Schlägt die von der AG geforderte Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl oder leistet die AN innerhalb einer angemessenen Frist keine Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so kann die AG nach ihrer Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Geschäftsführers, eines leitenden Angestellten oder eines Mitarbeiters der AN, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht wurde.

Die AG verpflichtet sich ihrem Haftpflichtversicherer anzuzeigen, dass die Betriebsanleitung und/oder technischen Unterlagen einschließlich der Übersetzung an die AN fremdvergeben sind und wird die AN als versicherte Person mit in den Versicherungsvertrag aufnehmen. Der Haftpflichtversicherungsvertrag muss über eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro verfügen.

8. außervertraglicher Haftung und Haftung wegen Verzug und Unmöglichkeit

Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung (z.B. unerlaubte Handlung) sowie wegen Leistungsverzug oder von der AN zu vertretender Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Geschäftsführers, eines leitenden Angestellten, eines Mitarbeiters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der AN oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht wurde.

9. Einräumung von Nutzungsrechten

Soweit zwischen der AN und der AG nichts anderes vereinbart wurde, räumt die AN der AG das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der von ihr erstellten Betriebsanleitung – einschließlich der darin enthaltenen Fotografien, grafischen Darstellungen und technischen Zeichnungen – in gedruckter und digitaler Form ausschließlich entsprechend dem Vertrag zugrunde liegenden Zweck – nämlich der Beifügung einer technischen Dokumentation zu dem beschriebenen Produkt als Betriebsanleitung in gedruckter und digitaler Form – ein. Das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung ist auf den jeweiligen in dem konkreten Auftrag spezifizierten Leistungsgegenstand, den dort genannten Typ oder die dort erwähnte Serie beschränkt. Einseitige Veränderungen der gelieferten Dokumentation durch die AG sind der AN mitzuteilen.

Die AN haftet nicht für Schäden, die durch die Vervielfältigung und Verbreitung einer durch die AG oder einen Dritten veränderten Betriebsanleitung entstehen.

Weitergehende Nutzungsrechte, etwa das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einer Bearbeitung der Betriebsanleitung, z.B. einer Übersetzung, das Recht zur Aufzeichnung auf Bild- und Tonträger und auf maschinenlesbare Datenträger, das Recht zur elektronischen Speicherung, zur Nutzung in einer Datenbank und zur Ausgabe in körperlicher und unkörperlicher Form sowie das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, können mit schriftlicher Vereinbarung eingeräumt werden.

Sollte die AG eine weitergehende Nutzung der Betriebsanleitung entsprechend dieser Aufstellung anstreben, muss sie die vorherige schriftliche Genehmigung der AN einholen. Außerdem ist diese Nutzung des Werkes zusätzlich zu vergüten.

Des Weiteren ist es der AG untersagt, ohne schriftliche Genehmigung durch die AN, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder durch Dritte ausüben zu lassen.

Eine Vervielfältigung und Verbreitung in Schulungsunterlagen, Seminardokumentationen oder zu sonstigen Dokumentationszwecken können mit schriftlicher Vereinbarung eingeräumt werden.

Die AN versichert, das alleinige Verfügungsrecht an der erstellten Betriebsanleitung zu besitzen und bisher keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfügungen getroffen zu haben. Gehören zu der Betriebsanleitung Abbildungen, Fotografien, grafische Darstellungen, Skizzen und technische Zeichnungen, so liefert die AN, für den Fall, dass hieran Rechte Dritter bestehen, der AG die entsprechenden Quellennachweise, so dass diese sich um den Rechtserwerb bemühen kann. Wenn der Rechtserwerb nicht oder nur unter ungewöhnlichen Schwierigkeiten oder Kosten möglich ist, liefert die AG gleichwertigen Ersatz.

10. Subunternehmer

Die AG erklärt sich damit einverstanden, dass die AN zur Erbringung bestimmter Teilleistungen (z.B. Übersetzungen, Erstellung von Illustrationen, Multimediaprodukten) Subunternehmer einschaltet.

11. Referenzen

Die AG erklärt sich damit einverstanden, dass die AN den Namen bzw. die Firma der AG nach Auftragsbeendigung in ihre Referenzliste aufnimmt.

12. Tätigkeit für Mitbewerber / Geheimhaltung

Der AN ist es gestattet, auch für Unternehmen tätig zu werden, die gegebenenfalls zu der AG in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.

Unterlagen und Informationen, die die AN von der AG anlässlich der Erstellung der Betriebsanleitung und/oder technischen Unterlagen übergeben oder zur Kenntnis gebracht werden, werden von der AN vertraulich und mit der notwendigen Sorgfalt gegenüber Dritten behandelt. Dies gilt auch für technische oder sonstige interne Informationen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem ausgeführten Auftrag stehen.

13. Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen einschließlich der Abrede, auf Schriftform zu verzichten.

14. Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Korschenbroich. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn die AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss ihren Firmensitz aus dem Inland verlegt oder der Firmensitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

DATENSCHUTZ


Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf dieser Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

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Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

2. Hosting und Content Delivery Networks (CDN)

Externes Hosting

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Der Einsatz des Hosters erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren potenziellen und bestehenden Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Unser Hoster wird Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen.

Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, haben wir einen Vertrag über Auftragsverarbeitung mit unserem Hoster geschlossen.

3. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Renate Köllner
Mühlenweg 8
41352 Korschenbroich
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Ina Köllner
Mühlenweg 8
41352 Korschenbroich
ina@koedoc.de

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

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Auf unserer Webseite sind unter anderem Tools von Unternehmen mit Sitz in den USA eingebunden. Wenn diese Tools aktiv sind, können Ihre personenbezogenen Daten an die US-Server der jeweiligen Unternehmen weitergegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass die USA kein sicherer Drittstaat im Sinne des EU-Datenschutzrechts sind. US-Unternehmen sind dazu verpflichtet, personenbezogene Daten an Sicherheitsbehörden herauszugeben, ohne dass Sie als Betroffener hiergegen gerichtlich vorgehen könnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass US-Behörden (z.B. Geheimdienste) Ihre auf US-Servern befindlichen Daten zu Überwachungszwecken verarbeiten, auswerten und dauerhaft speichern. Wir haben auf diese Verarbeitungstätigkeiten keinen Einfluss.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Daten­übertrag­barkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

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Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Auskunft, Löschung und Berichtigung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
  • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Widerspruch gegen Werbe-E-Mails

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4. Datenerfassung auf dieser Website

Cookies

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Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

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Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

5. Newsletter

Newsletter­daten

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6. Plugins und Tools

Google Web Fonts

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Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Google Maps

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Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

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IMPRESSUM


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